Die Bekanntmachung im Internet erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Friedberg (Hessen) unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat die Stadt Friedberg (Hessen) in der Wetterauer-Zeitung im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen. In der Hinweisbekanntmachung ist, sofern es sich um die Bekanntmachung einer Satzung oder Verordnung der Stadt handelt, auf das Recht aufmerksam zu machen, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Sofern es sich um Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen handelt, ist die Stelle in der Stadtverwaltung Friedberg (Hessen) zu benennen, an der oder denen die öffentliche Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden aushängt.
Fachtechnische Auskünfte erhalten Sie von den in der Veröffentlichung genannten zuständigen Mitarbeitenden.
Das Dokument steht im PDF-Format zum lesen oder herunterladen bereit. Dazu benötigen Sie zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie sich bei Bedarf hier kostenlos aus dem Internet laden können.
Amtliche Bekanntmachung | Datum |
Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 30.03.2022 |
26.03.2022 |
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg (Hessen) Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon (06031) 88-1 Telefax (06031) 91276 E-Mail oder Kontaktformular |
weitere Informationen
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
|
Anfahrt, Parkplätze und Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen