BARRIEREFREI
KONTAKT
NEWS ARCHIV
SITEMAP
IMPRESSUM
DRUCKEN
E-MAIL
Sie sind hier:

Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.

 

Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es SEITE 2 VON 4 auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt. Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden.

 

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags: „Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“

 

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online- Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

 

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue OnliSEITE 3 VON 4 ne-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

 

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

 

Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online- Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“

 

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

 

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: 

 

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

 

Nähere Informationen unter www.bundesjustizamt.de

 


 
 

Rathaus und Politik

HERZLICH WILLKOMMEN !
"Schutzmann vor Ort"
Aktuelles
Amtseinführung Bürgermeister Dahlhaus
Anfahrt und Parkplätze
Ansprechpartner
Ausschreibungen
Bankverbindungen
Behördennummer 115
Broschüren und Formulare
Der Friedberg Podcast
Dienstleistungen -Hessenfinder-
Einbürgerungen
EU-DLR Einheitlicher Ansprechpartner
Fundsachen / Fundbüro
Gestaltungswettbewerb Kaiserstraße
Glasfaserausbau Friedberg
Haushalt und Finanzen
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen)
Mängelmelder
ONLINE-Dienstleistungen + Terminvereinbarung
ONLINE-Statusabfrage Perso-&Passanträge
Ortsrecht
Politik
Resolution Wehrhafte Demokratie
Schließzeiten Jahreswechsel
Sicherheitsinitiative KOMPASS
sonstige Behörden
Stabsstelle "Sauberes Friedberg"
Stadtratswahl 2024
Stadtwerke Friedberg
Standesamt
Stellenangebote
Verwaltungsgliederungsplan
Wahlen und Ergebnisse