Die Bekanntmachung im Internet erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Friedberg (Hessen) unter Angabe des Bereitstellungstages. Zudem hat die Stadt Friedberg (Hessen) in der Wetterauer-Zeitung im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen. In der Hinweisbekanntmachung ist, sofern es sich um die Bekanntmachung einer Satzung oder Verordnung der Stadt handelt, auf das Recht aufmerksam zu machen, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Sofern es sich um Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen handelt, ist die Stelle in der Stadtverwaltung Friedberg (Hessen) zu benennen, an der oder denen die öffentliche Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden aushängt.
Fachtechnische Auskünfte erhalten Sie von den in der Veröffentlichung genannten zuständigen Mitarbeitenden.
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Amtliche Bekanntmachung | Datum |
Amtliche Bekanntmachung - Zweckverbandes "Schwimmbad Bad-Nauheim - Friedberg" - 14.07.2021 | 10.07.2021 |
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