"Geldstrafe" für Müllsünder

 

 

illegale Müllentsorgung
Sperrmüll
Elektroschrott

 

Müllsünder, die zum Beispiel

  • Sperrmüll illegal im öffentlichen Raum (hierzu zählen auch die Altglas-/Altkleidercontainerstandorte!) oder in der Natur entsorgen,
  • Bauschutt, Altreifen, pflanzliche Abfälle, Hausmüll und sonstige Abfälle illegal im öffentlichen Raum und in der Natur entsorgen,
  • Zigarettenstummel einfach wegwerfen,
  • Hundekot ihrer Tiere nicht beseitigen und nicht ordnungsgemäß in einem Abfallgefäß entsorgen,
  • Kaugummis auf Straße, Bürgersteig usw. ausspucken,
  • Cafébecher, Zigarettenschachteln, Taschentücher, Verpackungsmaterial usw. einfach wegwerfen und nicht ordnungsgemäß in einem Abfallgefäß entsorgen,
  • Mülltonnen nach der Leerung nicht unverzüglich wieder auf ihr Grundstück zurückstellen,

müssen mit einem Bußgeld – je nach Verstoß – zwischen 10 € und 2.500 € rechnen!

 

Die gesetzlichen Grundlagen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die örtlichen Satzungen (z. B. Abfallsatzung).

 

Im Jahr 2019 hat die Stadt Friedberg (Hessen) insgesamt 47 Bußgeldbescheide erlassen.

Im Jahr 2020 hat die Stadt Friedberg (Hessen) insgesamt 43 Bußgeldbescheide erlassen.

Im Jahr 2021 hat die Stadt Friedberg (Hessen) insgesamt 40 Bußgeldbescheide erlassen.

Im Jahr 2022 hat die Stadt Friedberg (Hessen) insgesamt 19 Bußgeldbescheide erlassen.

Im Jahr 2023 hat die Stadt Friedberg (Hessen) insgesamz 26 Bußgeldbescheide erlassen.