Guten Tag,
mit dieser Seite setzt der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) als Arbeitgeber das ab Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz und das Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz um.
Diese in den Medien oft als „Whistleblower“-Gesetze bezeichneten Vorgaben ermöglichen es natürlichen Personen, die im beruflichen Kontext unserer Behörde oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, Hinweise unkompliziert, vertraulich, auf Wunsch anonym und schnell einzureichen. Dies gilt sowohl für Beschäftigte und Bewerber: innen als auch für Bürger: innen, sofern die Informationen im Zusammenhang eines beruflichen Kontextes unserer Behörde stehen.
Jede Meldung ist streng vertraulich. Für eine zeitnahe und effektive Bearbeitung Ihres Hinweises nutzen Sie gerne unsere interne Meldestelle per Online-Formular unter DIESEM LINK.
Dort finden Sie auch weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu unserer internen Meldestelle, sowie ergänzende Informationen hinsichtlich des Verfahrens und des Schutzes Ihrer Daten.
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wichtiger Hinweis: Wie erwähnt, sind Meldungen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ausschließlich für natürliche Personen vorgesehen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Wenn Sie als Bürger: in einen Missstand oder eine Störung im öffentlichen Raum melden möchten (z.B. eine defekte Ampel, Müllprobleme, etc.), nutzen Sie bitte unseren Mängelmelder.
Vielen Dank!